Ausgleichsrente

Ausgleichsrente
im Sinn des Bundesversorgungsgesetzes ein von der Höhe des Einkommens der Rentenempfänger abhängiger Rentenbestandteil. Schwerbeschädigte erhalten eine A., wenn sie infolge ihres Gesundheitszustandes oder hohen Alters oder aus einem von ihnen nicht zu vertretenden sonstigen Grund eine von ihnen zumutbare Erwerbstätigkeit nicht oder nur in beschränktem Umfang oder nur mit überdurchschnittlichem Kräfteaufwand ausüben können (§ 32 I BVG). Auch Witwen und Waisen erhalten A. bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (§§ 41, 47 BVG), ebenso schwerbehinderte Jugendliche nach Maßgabe von § 34 BVG.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • sonstiges Einkommen — ⇡ Ausgleichsrente …   Lexikon der Economics

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  • Berufsschadensausgleich — Der Berufsschadensausgleich ist ein Anspruch des sozialen Entschädigungsrechts und in § 30 Abs. 3 ff des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) geregelt. Danach erhalten Beschädigte, deren Einkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit durch… …   Deutsch Wikipedia

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